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FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen 

 

Wenn auf Ihre Fragen im Folgenden keine Antworten zu finden sind, wenden Sie sich bitte per E-Mail, telefonisch oder auch persönlich an das Hochschulsportbüro.

Wer kann am HSP teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt am Angebot des Hochschulsports sind grundsätzlich nur die Mitglieder und Angehörigen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Studierende, Bedienstete, Auszubildende, Gasthörer).

Der Universität nahe stehende externe Personen (Ehemalige, Mitglieder der "Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V.", Ehepartner von Teilnahmeberechtigten, Studierende anderer Hochschulen) können durch den Hochschulsportleiter der Universität zugelassen werden. Es muss für eine Teilnahme also schon eine Beziehung zur Universität Bonn bestehen. Fehlt diese, kann man leider nicht am Hochschulsport der Universität Bonn teilnehmen. Mehr ...

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Was kostet die Teilnahme am HSP?

Das kommt darauf an, was man machen will und welchen Status man hat: Studierender der Universität Bonn, Bediensteter, Gasthörer, Studierender einer anderen Hochschule oder Externer.

Studierende (und Auszubildende) der Universität Bonn als vorrangige Zielgruppe können viele Angebote des Hochschulsports entgeltfrei nutzen.
Bei finanziell aufwändigen Sportarten sind die Kosten durch ein Entgelt mittels Online-Anmeldung zu decken.

Bedienstete, Gasthörer, Studierende anderer Hochschulen und Externe müssen für den generellen Zugang zum Hochschulsport vorab einen Semesterbeitrag entrichten. Bedienstete zahlen einen Semesterbeitrag von 15,-€, Gasthörer einen Semesterbeitrag von 20,- €, Studierende anderer Hochschulen einen Semesterbeitrag von 20,- € und Externe einen Semesterbeitrag von 40,- € (bzw. 20,- € für Mitglieder der Universitätsgesellschaft Uni Bonn), und können dann ebenso wie Studierende der Universität Bonn an den entgeltfreien Sportarten ohne weitere Kosten teilnehmen.

Für Bedienstete, Gasthörer, Studierende anderer Hochschulen und Externe besteht bei allen Kursen, für die kein Entgelt erhoben wird, Zugang mit der jeweiligen Semesterkarte.
Bei finanziell aufwändigen Sportarten sind die Kosten durch ein zusätzliches Entgelt mittels Online-Anmeldung zu decken.

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Wie funktioniert die Online Anmeldung?

Zu entgeltpflichtigen Sportarten muss man sich grundsätzlich online anmelden. Diese Möglichkeit bieten wir schon vor Semesterbeginn während der vorlesungsfreien Zeit. Den genauen Start-Zeitpunkt entnehmen Sie bitte der Startseite oder anderen Veröffentlichungen des Hochschulsports.

Für jeden Sportkurs (bzw. jede Semesterkarte) ist eine gesonderte Anmeldung und Einzugsermächtigung erforderlich.

Voraussetzung für eine Online-Buchung ist neben der generellen Teilnahmeberechtigung am Hochschulsport der Universität Bonn, dass Sie einen Drucker an Ihr System angeschlossen haben,eine E-Mail-Adresse besitzen,uns bei entgeltpflichtigen Kursen eine Bankeinzugsermächtigung erteilen und dass der Adobe Reader oder ein anderer pdf-Viewer auf dem System installiert ist.

So funktioniert die Online-Anmeldung:

  1. Sie suchen sich aus dem Angebot der entgeltpflichtigen Sportaktivitäten eine aus und klicken auf "kaufen" bzw. "buchen".
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular am PC mit Ihren Daten aus. Erforderlich sind Vorname und Nachname, Matrikelnummer bzw. Hochschultelefonnummer bei Bediensteten. Die Angabe der E-Mail-Adresse benötigen wir für die Anmeldebestätigung. Ihre Adresse (Straße, PLZ, Ort) benötigen wir für evtl. schriftliche Mitteilungen und das Bankeinzugsverfahren. Für die Buchung entgeltpflichtiger Angebote benötigen wir natürlich auch Kontonummer und Bankleitzahl von dem Konto, von dem per Lastschrift abgebucht werden soll.
    Überprüfen Sie im folgenden Bildschirm ihre eingegebenen Daten genau!
  3. Klicken Sie dann auf verbindliche Anmeldung. Ihre Daten werden verschlüsselt an uns übertragen.
  4. Sie erhalten direkt eine persönliche Anmeldebestätigung, die Sie ausdrucken müssen. Schneiden Sie das umrandete Teilnahmeticket aus und halten Sie es bei Eingangskontrollen bereit. Ihr Name erscheint auf der Kursliste, die der Kursleiter am Beginn des Kurses erhält.
  5. Bezahlt wird über eine Einzugsermächtigung, die mit der Online-Anmeldung der Universität Bonn erteilt werden muss.

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Wenn ich mich nicht online zu einer Sportart anmelden kann?

Besteht keine Möglichkeit, sich über das Internet anzumelden, oder wird dies nicht gewünscht, kann eine Anmeldung im Hochschulsportbüro erfolgen. Persönliche Anmeldungen sind erst ab Beginn der Online-Anmeldung zu den Öffnungszeiten im Hochschulsportbüro möglich.

Zur persönlichen Anmeldung sind der Ausweis (Studierendenausweis, Dienstausweis oder Beschäftigungsnachweis, Gasthörer-, Externen-, Alumni-Ausweis) sowie für die Einzugsermächtigung die eigenen Kontoverbindungsdaten bzw. das entsprechende Entgelt bar mitzubringen. Im Ausnahmefall kann die Anmeldung durch eine Vertretung erfolgen. Es darf nur eine weitere Person mit angemeldet werden. Deren Ausweis ist in Kopie vorzulegen.

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Ist die Online-Anmeldung sicher?

Ihre Daten werden bei der Online-Anmeldung über eine sichere Verbindung (SSL - Secure Socket Layer) übertragen. Diese Verschlüsselungstechnologie ermöglicht eine sichere Datenübertragung zwischen Ihrem Web Browser und dem Buchungssystem des Hochschulsports.

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Gibt es eigentlich auch Teilnahmebeschränkungen?

Ja.  Manche Kurse sind wegen der großen Nachfrage bzw. nicht erweiterbarer Kapazitäten teilnahmebegrenzt und nicht ohne Weiteres zugänglich. Dies ist bei den jeweiligen Kursen angegeben.

Wir haben zum Beispiel entgeltfreie Kurse mit vorheriger Kartenausgabe, wo jedes Mal ab ca. einer halben Stunde vor der jeweiligen Veranstaltung gegen Vorlage des gültigen Ausweises Teilnahme-Karten für eben diese eine Kursstunde ausgegeben werden (z.B. Aerobic-Kurse, Spielkurse Basketball u.a.), oder entgeltfreie Kurse mit vorheriger Online-Anmeldung, wo man sich (entgeltfrei, ohne Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung) zu Beginn des Semesters online anmelden muss (z.B. Radsport u.a.).

Bei Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl wird ein Kurs abgesagt oder es erfolgt ein Zusammenschluss von Kursen.
Ausnahmen werden vom Hochschulsportleiter genehmigt.

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Was sind Gasthörer?

Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können als Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet der jeweils verantwortliche Hochschullehrer. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.

Der Gasthörerantrag, der auch auf dem Postweg gestellt werden kann, steht als pdf-Datei (12 kB) zum Download bereit. Für die Zulassung als Gasthörer ist nach dem Hochschulgebührengesetz eine Gebühr in Höhe von 100,- € an die Universitätskasse, Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Kto.-Nr. 10933502, zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen.

Gasthörer, die für die Dauer eines Semesters (inklusive vorlesungsfreie Zeit) am Hochschulsport teilnehmen und/oder die Sportstätten benutzen möchten, entrichten bitte vorab ihren Semesterbeitrag in Höhe von jeweils 20,- € über eine Einzugsermächtigung, die bei der Online-Anmeldung über das Internetportal des Hochschulsports http://www.sport.uni-bonn.de erteilt wird.

Die auszudruckende "Semesterkarte für Gasthörer" ist nur in Verbindung mit dem Gasthörerschein gültig.

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Was sind Studierende anderer Hochschulen?

Die frühere Kooperation mit der FH Bonn-Rhein-Sieg besteht nicht mehr, da keine Einigung über eine angemessene finanzielle Beteiligung der FH an der Gesamtorganisation des Hochschulsports erzielt wurde.

Studierende der FH Bonn und aller anderen Hochschulen können nur dann am Bonner Hochschulsport teilnehmen, wenn sie vorab ein Entgelt in Höhe von EUR 20,- für eine "Semesterkarte für Studierende anderer Hochschulen" entrichten.

Bitte beachten: Für Studierende einer anderen Hochschule besteht kein Versicherungsschutz bei der Teilnahme am Hochschulsport der Universität Bonn. Es wird dringend empfohlen, zur Abdeckung von Unfall- und Haftungsrisiken entsprechende Versicherungen in angemessener Höhe abzuschließen.

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Was sind denn Externe?

Der Universität nahe stehende Personen (Ehemalige, Mitglieder der "Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V.", Ehepartner von Teilnahmeberechtigten, Studierende anderer Hochschulen) können durch den Leiter des Hochschulsports der Universität zum Hochschulsport zugelassen werden. Es muss für eine Teilnahme also schon eine Beziehung zur Universität Bonn bestehen. Fehlt diese, kann man leider nicht am Hochschulsport der Universität Bonn teilnehmen.

Externe (Ehemalige, Mitglieder der "Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V.", Ehepartner von Teilnahmeberechtigten), die für die Dauer eines Semesters (inklusive vorlesungsfreie Zeit) am Hochschulsport teilnehmen und/oder die Sportstätten benutzen möchten, entrichten bitte vorab ihren Semesterbeitrag in Höhe von jeweils 40,- € (bzw. 20,- € für Mitglieder der "Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V." mit Ausweis) über eine Einzugsermächtigung, die bei der Online-Anmeldung über das Internetportal des Hochschulsports http://www.sport.uni-bonn.de erteilt wird.

Die dabei auszudruckende „Semesterkarte für Externe“ ist nur in Verbindung mit dem Externenausweis gültig. Die kostenlose Ausstellung des Externenausweises (bitte ein Lichtbild mitbringen) erfolgt im Hochschulsportbüro. Dazu ist die "Teilnahmeerklärung für Externe" (pdf-Datei) unterschrieben abzugeben.

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Was passiert, wenn mein Konto nicht die ausreichende Deckung aufweist?

Entstehende Kosten bei Rücklastschriften wegen mangelnder Deckung des angegeben Kontos oder bei Widerruf der Zahlung werden dem Kursentgelt hinzugefügt (mindestens 3,- EUR).

Wichtig: Die Rücklastschriftkosten sowie evtl. Mahngebühren sind zusätzlich zu dem zu zahlenden Kursentgelt von Ihnen zu entrichten. Überprüfen Sie Ihre Eingaben deshalb genau!

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Ich habe meine Anmeldebestätigung verloren oder vergessen auszudrucken.

Nach der Anmeldung bekommen Sie automatisch eine Bestätigungs-Mail, in der alle wichtigen Informationen enthalten sind. Keine Sorge, Sie sind trotzdem angemeldet. Sicherheitshalber können Sie die HTML-Seite auf Ihrem Computer speichern. Außerdem können Sie sich im Hochschulsportbüro eine Bestätigung ausstellen oder per E-Mail zusenden lassen.

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Wie funktioniert die Warteliste?

Wenn Sie sich in die Warteliste eines schon vollen Kurses eintragen, werden Sie über frei gewordene Plätze umgehend per E-mail informiert. Die Teilnehmer einer Warteliste werden zeitgleich benachrichtigt und sollten sofort den Kurs online buchen.

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Warum soll ich eigentlich eine E-Mail-Adresse angeben?

Nur so können wir Sie schnellstens über evtl. frei gewordene Plätze, Zusatzangebote, Kursveränderungen, Kursausfälle u.a. informieren.
Achtung: Geben Sie unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse an, und achten Sie auf die richtige Schreibweise.

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Gibt es Rückzahlungen?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eingezahlter Entgelte!

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Ich habe einen Kurs gebucht, kann jetzt aber nicht teilnehmen - was nun?

Ein Anspruch auf Rückerstattung eingezahlter Entgelte besteht grundsätzlich nicht, aber in Ausnahmefällen (z.B. durch Verletzung, Ausfall der Veranstaltung) kann er binnen zwei Wochen nach Beginn des Programms unter Vorlage von Nachweisen (z.B. ärztliches Attest) geltend gemacht werden.
Wenden Sie sich in diesem Fall an das Hochschulsportbüro.

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Gibt es in der vorlesungsfreien Zeit auch ein Programmangebot?

Ja. In der vorlesungsfreien Zeit bieten wir ein reduziertes Hochschulsport-Programm an. Bitte informieren Sie sich kurz vor Ende der Vorlesungszeit im Internet über aktuelle Kursveränderungen und zuätzlich eingerichtete Kurse. Zu einigen Ferienkursen muss man sich neu online anmelden.

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Bin ich bei Sportunfällen beim HSP versichert?

Alle Studierenden der Universität Bonn sind, soweit sie an offiziellen Hochschulsportveranstaltungen unter Aufsicht einer bestellten Lehrkraft teilnehmen,  über ihre Hochschule gesetzlich unfallversichert.
Allen sonstigen Teilnehmern/innen am Hochschulsport wird dringend empfohlen, zur Abdeckung von Unfall- und Haftungsrisiken entsprechende Versicherungen in angemessener Höhe abzuschließen.

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Was bedeutet denn TH, VE, RÖSP, GYM usw.?

Den ganzen Abkürzungswirrwarr erläutern wir auf der Seite "Sportstätten".

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Wo gibt es denn das Programm des HSP in gedruckter Form?

Das Programmheft finden Sie natürlich bei uns im Hochschulsportbüro in der Römerstraße, in den Universitätssportanlagen, im Universitätshauptgebäude (z.B. vor dem Studierendensekretariat und in der "Blauen Grotte"), beim AStA, in den Mensen und an diversen weiteren Plätzen.

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Was ist, wenn einmal eine Kursstunde ausfallen muss?

Wir bemühen uns immer um Ersatz. Wenn wir es aber nicht schaffen, eine Vertretung zu finden, dann versuchen wir so früh wie möglich den Kursausfall durch E-Mail-Benachrichtigung und im Internet bekannt zu geben.

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Was geschieht, wenn ein Kurs nicht die Mindestteilnehmerzahl erreicht?

Bei Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl wird ein Kurs abgesagt oder es erfolgt ein Zusammenschluss von Kursen.
Ausnahmen werden vom Hochschulsportleiter genehmigt.

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Ist ein Kurswechsel möglich?

Ein Kurswechsel in entgeltpflichtigen Kursen ist nur in Absprache mit dem verantwortlichen Kursleiter möglich, ein Anspruch auf einen Platz im neuen Kurs besteht nicht. Umbuchungen werden nur durch das Hochschulsportbüro (auch telefonisch unter 73-4185) vorgenommen.

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Kann ich meine Anmeldung auf eine andere Person übertragen?

Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nicht gestattet.

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