Verwaltungsrichtlinien

Verwaltungsrichtlinien

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 30.07.2008 die folgenden Verwaltungsrichtlinien für den Hochschulsport der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn beschlossen:

§ 1 Rechtsstellung

Der Hochschulsport der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine zentrale Betriebseinheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gem. § 29 Abs. 2 HG.

§ 2 Aufgaben

(1) Der Hochschulsport erbringt Dienstleistungen zur Erfüllung der Aufgaben der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gemäß § 3 Abs. 5 Satz 5 HG durch die Bereitstellung von Sportangeboten für die Mitglieder und Angehörigen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und weiterer Hochschulen am Standort Bonn, soweit dies durch entsprechende Vereinbarungen geregelt ist.

(2) Der Hochschulsport hat die Aufgabe, ein Sportangebot zu organisieren und durchzuführen, das gesundheits-, breiten- und wettkampfsportorientierte Veranstaltungen umfasst. Er wirkt mit an wissenschaftlichen Untersuchungen im Hochschulsport in Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen der Hochschule. Er beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung der im Hochschulsport eingesetzten Übungsleiter.

(3) Der Hochschulsport erfüllt unter Beachtung anderweitig geregelter Verwaltungszuständigkeiten Planungs- und Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. Beschaffung, Nutzung und Unterhaltung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten.

§ 3 Leitung

(1) Der Leiter des Hochschulsports wird vom Rektorat bestellt und ist hauptamtlicher Mitarbeiter der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

(2) Der Leiter des Hochschulsports ist verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben des Hochschulsports gemäß § 2 sowie für den zweckentsprechenden Einsatz der zugeordneten Mitarbeiter und die Verwendung der Personal-, Sach- und Finanzmittel, Sportstätten, Einrichtungen und Geräte, die dem Hochschulsport zur Verfügung gestellt werden. Unberührt bleibt seine Verantwortlichkeit gegenüber etwaigen Drittmittelgebern. Er erstellt jährlich einen Rechenschaftsbericht zur Vorlage an das Rektorat. Er vertritt den Hochschulsport in hochschulsportrelevanten Gremien innerhalb und außerhalb der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

(3) Der Leiter des Hochschulsports entscheidet über die Zulassung zur Teilnahme am Hochschulsport. Er stellt durch geeignete Maßnahmen (etwa Stichprobenkontrollen) sicher, dass die Bestimmungen dieser Verwaltungsrichtlinien und insbesondere der §§ 5 und 6 eingehalten werden.

(4) Der Leiter des Hochschulsports übt für den Rektor in auf vorläufige Maßnahmen beschränktem Umfang das Hausrecht in den Sportstätten und Einrichtungen des Hochschulsports aus.

§ 4 Finanzierung

(1) Der Hochschulsport finanziert sich aus

  • Teilnehmerentgelten
  • weiteren Drittmitteln
  • Zuweisungen des Landes NRW
  • Zuweisungen aus zentralen Universitätsmitteln
  • Zuwendungen und sonstigen Einnahmen.

(2) Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sorgt nach Maßgabe der Finanzlage für eine Grundausstattung des Hochschulsports, indem sie im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten die Dauerstellen des Hochschulsports finanziert und Sportstätten, Einrichtungen und Geräte bereitstellt.

§ 5 Zulassung zur Teilnahme am Hochschulsport

(1) Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sind grundsätzlich zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen.

(2) Sonstige Mitglieder und Angehörige der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn werden gegen Zahlung eines Entgelts zur Teilnahme am Hochschulsport für jeweils ein Semester zugelassen und erhalten als Nachweis eine Semesterkarte, die nur in Verbindung mit einem Statusnachweis (Beschäftigungsnachweis, Gasthörerschein o. ä.) gültig ist.

(3) Andere Personen können gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jeweils für ein Semester zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen werden, wenn sie der Universität nahe stehen (Externe). Hierunter fallen insbesondere Ehepartner von Mitgliedern oder Angehörigen, ehemalige Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Mitglieder der Universitätsgesellschaft sowie Studierende anderer Hochschulen. Als Zulassungsnachweis wird eine Semesterkarte ausgestellt, die für Externe, die nicht Studierende sind, nur in Verbindung mit dem Externenausweis gültig ist. Die Ausstellung des Externenausweises erfolgt im Hochschulsportbüro und setzt die Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung für Externe voraus. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

(4) Die Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt.

§ 6 Teilnahme am Hochschulsport

(1) Die Teilnahme am Hochschulsport im Sinne dieser Verwaltungsrichtlinien umfasst die Teilnahme an Sportkursen und sonstigen Veranstaltungen des Hochschulsports sowie die Benutzung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten des Hochschulsports.

(2) Die Teilnahme am Hochschulsport setzt eine Zulassung gemäß § 5 voraus und erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn und dem jeweiligen Nutzer.

(3) Für die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen des Hochschulsports sowie für die Nutzung bestimmter Sportstätten, Einrichtungen und Geräte des Hochschulsports werden kostendeckende Entgelte erhoben.

(4) Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Entgelte sowie die Zahlungs- und sonstigen Vertragsmodalitäten werden durch das für das jeweilige Semester geltende Sportprogramm des Hochschulsports bestimmt.

(5) Während der Teilnahme am Hochschulsport sind der Studierendenausweis bzw. ein Statusnachweis oder Externenausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie ggf. die Semesterkarte sowie bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen ein Zahlungsbeleg (Teilnahmeticket) mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal bzw. dem Übungsleiter vorzuzeigen.

(6) Während der Teilnahme am Hochschulsport ist den Weisungen des Aufsichtspersonals sowie der Übungsleiter unbedingt Folge zu leisten.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Verwaltungsrichtlinien werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn veröffentlicht und treten am Tage nach der Veröffentlichung, frühestens jedoch am 1. Oktober 2008 in Kraft.

Weitere Inhalte & Links

Sportangebot


Sportprogramm des aktuellen Semesters, digitale Sportangebote.

Teilnahme


Voraussetzungen für die Teilnahme am Hochschulsportprogramm.

Über uns


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