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Teilnahme

Wer darf teilnehmen?

Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sind grundsätzlich zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen.

Sonstige Mitglieder und Angehörige der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn werden gegen Zahlung eines Entgelts zur Teilnahme am Hochschulsport für jeweils ein Semester zugelassen und erhalten als Nachweis eine Semesterkarte, die nur in Verbindung mit einem Statusnachweis (Beschäftigungsnachweis, Gasthörerschein o. ä.) gültig ist.

Andere Personen können gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jeweils für ein Semester zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen werden, wenn sie der Universität nahe stehen (Externe). Hierunter fallen

  • insbesondere Ehepartner von Mitgliedern oder Angehörigen,
  • ehemalige Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
  • Mitglieder der Universitätsgesellschaft sowie
  • Studierende anderer Hochschulen.

Als Zulassungsnachweis wird eine Semesterkarte ausgestellt, die für Externe, die nicht Studierende sind, nur in Verbindung mit dem Externenausweis gültig ist. Die Ausstellung des Externenausweises erfolgt im Hochschulsportbüro und setzt die Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung für Externe voraus. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.  

Teilnahme am Hochschulsport

  • Die Teilnahme am Hochschulsport im Sinne dieser Verwaltungsrichtlinien umfasst die Teilnahme an Sportkursen und sonstigen Veranstaltungen des Hochschulsports sowie die Benutzung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten des Hochschulsports.
  • Die Teilnahme am Hochschulsport setzt eine Zulassung (s.o.) voraus und erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und dem jeweiligen Nutzer.
  • Für die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen des Hochschulsports sowie für die Nutzung bestimmter Sportstätten, Einrichtungen und Geräte des Hochschulsports werden kostendeckende Entgelte erhoben.
  • Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Entgelte sowie die Zahlungs- und sonstigen Vertragsmodalitäten werden durch das für das jeweilige Semester geltende Sportprogramm des Hochschulsports bestimmt.
  • Während der Teilnahme am Hochschulsport sind der Studierendenausweis bzw. ein Statusnachweis oder Externenausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie ggf. die Semesterkarte sowie bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen ein Zahlungsbeleg (Teilnahmeticket) mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal bzw. dem Übungsleiter vorzuzeigen.
  • Während der Teilnahme am Hochschulsport ist den Weisungen des Aufsichtspersonals sowie der Übungsleiter unbedingt Folge zu leisten.

(vgl. Verwaltungsrichtlinien für den Hochschulsport der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn“ vom 30.07.2008)

Die Teilnahme- und Buchungsbedingungen des Hochschulsports der Universität Bonn können Sie hier als pdf-Datei abrufen.