Teilnahme

Teilnahme

Voraussetzungen für die Teilnahme am Hochschulsportprogramm:

  • Zugehörigkeit zu einer der teilnahmeberechtigten Personengruppen
  • Erwerb der aktuell gültigen Semesterkarte
  • Buchung des jeweiligen Angebots; bei einigen Kursen fällt dafür ein Zusatzentgelt an
  • Mitführen von Semesterkarte, Buchungsbestätigung, Berechtigungsnachweis sowie eines amtlichen Lichtbildausweises bei jeder Teilnahme

Genaueres zu den einzelnen Punkten erfahren Sie hier auf der Seite weiter unten. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an das Hochschulsportbüro.

Tarifgruppen und Teilnahmevoraussetzungen

* ebenso des Universitätsklinikums Bonn sowie der Universität Bonn angegliederter oder verbundener Institute und Einrichtungen

Tarifgruppe Status Berechtigungsnachweis Basisangebot Zusatzangebot
Tarif 1 Studierende Universität Bonn Studierendenausweis Semesterkarte und kostenlose Kursbuchung Tarif 1 Semesterkarte und kostenplichtige Kursbuchung Tarif 1
Auszubildende Universität Bonn* Ausbildungsausweis
Tarif 2 Beschäftigte Universität Bonn* Beschäftigungsnachweis Semesterkarte und kostenlose Kursbuchung Tarif 2 Semesterkarte und kostenpflichtige Kursbuchung Tarif 2
Tarif 3 Ehemalige Studierende Universität Bonn Alumni-Karte Semesterkarte und kostenlose Kursbuchung Tarif 3 Semesterkarte und kostenpflichtige Kursbuchung Tarif  3
Mitglieder Universitätsgesellschaft Bonn Mitgliedsausweis
Zweithörer Zweithörerschein
Gasthörer Gasthörerschein
Studierende anderer Hochschulen Studierendenausweis
Tarif 4 Sonstige Teilnahmeberechtigte Teilnehmerausweis Semesterkarte und kostenlose Kursbuchung Tarif 4 Semesterkarte und kostenpflichtige Kursbuchung Tarif 4

Wissenswertes

Wichtige Infos, Antworten auf oft gestellte Fragen.

Teilnahmeberechtigte Personengruppen

Teilnahmeberechtigt am Angebot des Hochschulsports sind grundsätzlich nur die Mitglieder und Angehörigen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn:

  • Studierende (auch ehemalige)
  • Auszubildende
  • Beschäftigte*

* Beschäftigte des Universitätsklinikums Bonn sowie der Universität Bonn angegliederter oder verbundener Institute und Einrichtungen sind ebenso teilnahmeberechtigt

Der Universität nahestehende Personen können durch den Leiter des Hochschulsports der Universität zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zu diesen gehören:

  • Mitglieder der Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V.44488
  • Zweit- und Gasthörer
  • Gastwissenschaftler/innen
  • Studierende anderer Hochschulen
  • Beschäftigte des Studierendenwerkes Bonn
  • Als sonstige Teilnahmeberechtigte insbesondere Ehepartner von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Bonn (s.o.) sowie ehemalige Beschäftigte der Universität Bonn

Die Zuordnung dieser Personengruppen zu den Tarifgruppen kann obenstehender Übersicht55 entnommen werden.

Personen ohne einen solchen Bezug zur Universität können leider nicht am Hochschulsport teilnehmen.

Beachten Sie die Regelungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz6661010! Für die Tarifgruppen 1 und 2 besteht unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, für die Tarifgruppen 3 und 4 besteht KEIN gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Für die Teilnahme am Sportprogramm ist der Erwerb einer Semesterkarte erforderlich. Die Semesterkarte gilt für den ausgewiesenen Zeitraum, das Entgelt ist nach Tarifgruppen gestaffelt.

Die Semesterkarte wird persönlich ausgestellt und ist bei jeder Kursteilnahme mitzuführen. Sie ist nicht übertragbar. Ein Missbrauch hat den Ausschluss von allen Sportveranstaltungen zur Folge. Eine Rückerstattung des Entgelts für die Semesterkarte ist nicht möglich.

Die Semesterkarte ist Buchungsvoraussetzung für alle Basis- und Zusatzangebote des Hochschulsports mit Ausnahme des Fitnesszentrums halle 5. Sie ist bereits vor dem Start der Online-Kursanmeldung buchbar. Angehörige der Tarifgruppe 4 benötigen zur Buchung den Teilnehmerausweis des Hochschulsports.

Die Semesterkarte alleine berechtigt nicht zur Teilnahme an Kursen - für jeden Kurs ist eine gesonderte Buchung erforderlich!

Semesterkarte kaufen

Neben der Semesterkarte ist für die Teilnahme an allen Kursen des Basis- und Zusatzangebots ist eine Buchung erforderlich. Alle Kurse des Basisangebots können ohne weitere Kosten gebucht werden. Für Kurse aus dem Zusatzangebot ist bei Buchung ein Entgelt zu entrichten. Dieses ist nach Tarifgruppen gestaffelt.

Für unser Fitnesszentrum halle 5 gilt folgende Regelung: Wer ausschließlich dort trainieren möchte, benötigt nur ein gültiges Abo für halle 5 und keine Semesterkarte. Wer aber zusätzlich andere Angebote des Hochschulsports nutzt, benötigt für diese die Semesterkarte.

Die Buchungsschritte sind in dieser PDF-Datei dargestellt: Anmeldung für den Hochschulsport.

Neben Semesterkarte und Buchungsbestätigung ist bei jeder Teilnahme ein Berechtigungsnachweis mitzuführen und den Mitarbeitern und Beauftragten des Hochschulsports zur Kontrolle vorzuweisen. Welche Berechtigungsnachweise für die unterschiedlichen Personengruppen akzeptiert werden, ist der Übersicht zu entnehmen.

Ehemalige Studierende der Universität Bonn können sich kostenfrei beim Alumni-Netzwerk der Universität Bonn9141414 registrieren. Neben zahlreichen weiteren Vorteilen erhalten sie dann die Alumni-Karte.

Sonstige Teilnahmeberechtigte müssen über einen Teilnehmerausweis für den Hochschulsport verfügen. Dieser ist Buchungsvoraussetzung für Semesterkarte und alle Kursangebote in Tarifgruppe 4. Die Ausstellung kann formlos beim Hochschulsportbüro10777 beantragt werden. Dazu ist es erforderlich, einen Bezug zur Universität nachzuweisen (s.o.11222) sowie eine Teilnahmeerklärung für Externe12151515 zu unterzeichnen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Teilnehmerausweis postalisch zugesendet. Die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro wird per Lastschrift eingezogen. Daher ist neben der Postanschrift eine Kontoverbindung (Name und IBAN) anzugeben.

Der früher ausgestellte sogenannte Externenausweis (gelber Ausweis mit Lichtbild) wird nicht mehr akzeptiert. Wenn keine Zugehörigkeit zu einer der anderen Personengruppen besteht (insbesondere ehemalige Studierende der Universität Bonn), muss dieser in den neuen Teilnehmerausweis umgetauscht werden.

  • Die Teilnahme am Hochschulsport im Sinne der Verwaltungsrichtlinien umfasst die Teilnahme an Sportkursen und sonstigen Veranstaltungen des Hochschulsports sowie die Benutzung von Sportstätten, Einrichtungen und Geräten des Hochschulsports.
  • Die Teilnahme am Hochschulsport setzt eine Zulassung (s.o.) voraus und erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und dem jeweiligen Nutzer.
  • Für die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen des Hochschulsports sowie für die Nutzung bestimmter Sportstätten, Einrichtungen und Geräte des Hochschulsports werden kostendeckende Entgelte erhoben.
  • Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Entgelte sowie die Zahlungs- und sonstigen Vertragsmodalitäten werden durch das für das jeweilige Semester geltende Sportprogramm des Hochschulsports bestimmt.
  • Während der Teilnahme am Hochschulsport sind der Studierendenausweis bzw. ein Statusnachweis oder Externenausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie ggf. die Semesterkarte sowie bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen ein Zahlungsbeleg (Teilnahmeticket) mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal bzw. dem Übungsleiter vorzuzeigen.
  • Während der Teilnahme am Hochschulsport ist den Weisungen des Aufsichtspersonals sowie der Übungsleiter unbedingt Folge zu leisten.

Die vollständigen Regelungen zur Teilnahme finden sich in den "Verwaltungsrichtlinien für den Hochschulsport der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn13161616" vom 30.07.2008 sowie den "Teilnahmebedingungen und Nutzungsordnungen Hochschulsport14171717".

Wie bin ich versichert?

Bei der Teilnahme am Hochschulsport besteht für die Studierenden der Universität Bonn unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (§ 2 Abs. 3 Nr. 8c Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII). Voraussetzung ist, dass das Sportangebot an der Universität den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung hat oder der Hochschulsport von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA) unter Aufsicht eines/r bestellten Übungsleiters/in durchgeführt wird.

Der Unfallversicherungsschutz umfasst die sportlichen Übungen selbst, die notwendigen Vorbereitungshandlungen und die Wege zu und von der Übungsstätte. Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf den Hochschulsportanlagen (z.B. freie Spielgruppen, freies Tennisspielen, individuelles Training in Fitness-Studios) ist ebenso unversichert wie das Betreiben von Leistungssport in Universitäts- oder anderen Sportvereinen.

Beschäftigte der Hochschule sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssport vorliegen (Ausgleichscharakter des Sports, Regelmäßigkeit, Betriebsbezogenheit der Organisation und des Teilnehmerkreises, kein Wettkampfsport). Unfallversicherter Betriebssport liegt dann vor, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, er regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert ist (http://www.unfallkasse-nrw.de/index.php?id=24215).

 Externe (Hochschulfremde) der Sportzentren sind grundsätzlich nicht versichert.

(Quelle: http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/PDF_Container/GUV-SI_8083_GUV_Hochschulen.pdf16)

Was tun beim Unfall?

Studierende, die im o. a. Rahmen einen Unfall erlitten haben, sowie alle betroffenen Einrichtungen der Universität sind gehalten, der Universitätsverwaltung (Abt. 1.1 - Studierendensekretariat, Am Hof 1, 53113 Bonn, Tel.: 73-60045) Unfälle unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, damit die gesetzliche vorgesehene Unfallanzeige der zuständigen Versicherungsbehörde zugeleitet werden kann (Formulare für Studierende sind u. a. im AStA-Sportreferat, im Hochschulsportbüro, unter www.unfallkasse-nrw.de17 und der Webseite des Studierendensekretariats erhältlich).

Die Unfallanzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem die Hochschule von dem Unfall Kenntnis erlangt (vgl. Vorlesungsverzeichnis, Abschnitt Unfallversicherung). Die Übungsleiter/innen im Hochschulsport werden im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses tätig und unterliegen deshalb nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Den Übungsleitern/innen sowie allen sonstigen Teilnehmern/innen am Hochschulsport wird empfohlen, sich hinsichtlich des Unfallschutzes privat abzusichern. Wir weisen darauf hin, dass für Brillenträger geeignete Sportbrillen bindend vorgeschrieben sind.

(s. "Teilnahmebedingungen und Nutzungsordnungen Hochschulsport" unter Download18)

Gegenseitige Haftungsansprüche im Rahmen des Hochschulsports der Universität Bonn können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung (z. B. bei Diebstählen oder Beschädigungen von Privateigentum) durch die Träger des Hochschulsports und seine Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Allen Teilnehmer/innen und Übungsleiter/innen des Hochschulsports wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden Dritter abzuschließen.

(s. "Teilnahmebedingungen und Nutzungsordnungen Hochschulsport" unter Download18)

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